Terms and Conditions

Medical Fitness Glück - Mitgliedschaft

Sie schließen hiermit eine Mitgliedschaft mit der Medical Fitness Glück ab. Zu diesem Entschluss wollen wir Ihnen herzlich gratulieren. Regelmäßiges Training wir Ihre Gesundheit nachhaltig positiv beeinflussen. Unser Ziel ist es, mit Ihrer Zusammenarbeit Ihre Ziele zu erreichen und ihre Lebensqualität langfristig zu verbessern.

Leistungen des Vertraggebers

1.) Medical Fitness Training:
Diese Mitgliedschaft berechtigt das Benutzen der Kraft- und Ausdauergeräte, die in Ihrem Trainingsplan vorgesehen sind. Andere Geräte dürfen nur in Absprache mit dem Personal benutzt werden.
2.) Kursermäßigung:
Diese Mitgliedschaft enthält eine Ermäßigung auf die in der Medical Fitness Glück angebotenen Kurse.
3.) das Training in unseren Räumen findet jederzeit ohne Aufsicht und auf eigene Gefahr statt.

Beitragszahlung

Das Mitglied erteilt der Medical Fitness Glück eine Einzugsermächtigung, den monatlichen Beitrag abzubuchen. Der Beitrag wird immer Ende (28. - 31.) des Vormonats im Voraus von dem uns bekannt gegebenen Konto eingezogen. Die Erstlastschrift setzt sich aus dem Restmonat- und dem Startpaketbeitrag zusammen. Danach folgen die vereinbarten monatlichen Gebühren. Das Mitglied hat die vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme der Einrichtung zu bezahlen. Es sei denn, der Betreiber verschuldet die Nichtinanspruchnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich.

Startpaket

Zu Beginn einer Mitgliedschaft wird einmalig eine Gebühr in höhe von 129,00€ berechnet. Diese ist mit der ersten Abbuchung fällig. Ein ermäßigtes Startpaket wird für Partner, Wiedereinsteiger, Schüler, Azubis, Studenten, WellPass-Kunden und Gruppen ab 5 Personen gewährt. Für Gruppenermäßigungen muss der Mitgliedschaftsabschluss zur gleichen Zeit erfolgen.

Ermäßigungen

Eine Ermäßigung auf Tarife ist nicht möglich. Außer Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Dokuments eine Ermäßigung auf die Mitgliedschaft für die Zeit der entsprechenden Ausbildung. Nach Ablauf der Ausbildung erhöht sich der Beitrag automatisch auf die jeweils gültigen Mitgliedschaftspreise.
Zur laufenden Ermäßigung verpflichtet sich der Vertragnehmer zur jährlichen Vorlage des Dokumentes.

Eintritt

Der Eintritt erfolgt nur mit gültiger Mitgliedskarte oder gültig registrierter Smartphone-App.

Zahlungsverzug

Gerät das Mitglied länger als einen Monat oder mit einem Betrag der mehr als einem Monatsbeitrag entspricht in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag des laufenden Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden alle anfallenden banküblichen Verzugszinsen und Mahngebühren berechnet.
Für den Fall von Rücklastschriften (z.B. keine Kontodeckung) trägt das Mitglied die für die Rückbuchung anfallenden Kosten.

Vorübergehende Unterbrechung/Ruhezeit (gilt nur bei 14-Monats-Mitgliedschaften ohne Treuerabatt)

1.) Ruhezeiten können generell nur bei Krankheit und vor Antritt beantragt werden. Eine Ruhezeit nachträglich anzugeben ist nicht möglich.
2.) Ruhezeiten müssen mit Anfangs- und Enddatum angegeben werden. Eine Ruhezeit auf unbestimmte Zeit ist nicht möglich.
3.) Ruhezeit wegen Krankheit:
Bei vorübergehender Sportuntauglichkeit entbinden kurze Erkrankungen nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Krankheiten, die ein Training länger unmöglich machen, kann der Vertrag still gelegt werden. Bei einer solchen Verhinderung muss dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Bei einer Verhinderung von mehr als 3 Monaten, muss diese mit einem Attest von einem Facharzt in Bezug auf die Krankheitsgeschichte nachgewiesen werden. Die Ruhezeitdauer wird der Vertragslaufzeit hinten angehängt.
4.) Ruhezeiten werden nur bei 14-Monats Mitgliedschaften (ohne Treuerabatt) gewährt.

Vertragsauflösung

1.)Der Vertrag ist frühestens mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündbar. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat. Die Kündigung kann immer nur zum Ende eines Monats erfolgen und muss vor dem 15. des Monats bekannt gegeben werden.
2.) Vorzeitige Vertragsauflösung:
Bei einem Umzug mit einer Entfernung von mehr als 35 Kilometer zu unserer Einrichtung kann die Mitgliedschaft zum Ende des Folgemonats beendet werden.
3.) Kündigung seitens unseres Unternehmens:
Bei einer Kündigung von unserer Seite wird der volle, noch ausstehende Mitgliedschaftsbeitrag in einem Beitrag sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden zuzüglich zu der Zahlungssumme bankübliche Verzugszinsen berechnet.

Übertragung

Eine Mitgliedschaft kann während der vereinbarten Erstvertragslalufzeit auf einen vom Mitglied zu benennenden Ersatzvertragspartner zu den gleichen Vertragskonditionen übertragen werden. Dabei ist vom Ersatzpartner eine Übernahmegebühr in Höhe des Startpaket-Entgeltes zu entrichten.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind dem Aushang und des Web-Portals der Einrichtung zu entnehmen.

Das Mitglied wurde in Kenntnis gesetzt, dass es sog. Kern-Betreuungszeiten gibt. Außerhalb dieser Betreuungszeiten trainiert das Mitglied ohne Ansprechpartner und Trainingsflächenbetreuung auf eigene Gefahr.

Unterbrechung des Studiobetriebes

Das Mitglied wurde darauf hingewiesen, dass kurze Unterbrechungen von höchstens zwei Monaten pro Kalenderjahr den Vertrag nicht verlängert und auf den Beitrag keinen Einfluss haben.
Bei Unterbrechungen wegen Lockdown, so dass ein Training im Haus unmöglich gemacht wird, kann der Vertrag Unternehmensseits für die Länge der Schließung auf eine Übergangs-Online-Mitgliedschaft umgestellt werden.

Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Der Betreiber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie der im Unternehmen geltenden Hausordnung verstößt. In diesem Falle haftet das Mitglied für den durch diese Kündigung entstandenen Schaden.

Haftung

1.) Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
2.) Für vermeidbare Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Verursacher.
3.) Die Benutzung der Einrichtung geschieht zu jeder Zeit auf eigene Gefahr.
4.) Das Mitglied hat etwaige, ihm bekannte Beeinträchtigungen vor Antritt jeglicher sportlicher Betätigung mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlung schließen wir jede Haftung kategorisch aus.
5.) Für Kinder haften die Erziehungsberechtigten.

Datenschutz

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt aus folgenden Gründen: - zur Identifizierung, - um angemessen beraten und betreuen zu können, - zur Korrespondenz, - zur Rechnungsstellung, - Die Personenbezogene Daten werden nur solange aufbewahrt, solange eine gültige Mitgliedschaft besteht.
Nach einer Kündigung werden diese Daten gelöscht und nach DSGVO vernichtet.

Änderungen von Mitgliedsdaten oder gesundheitlichen Voraussetzungen

1.) Änderungen von Name, Adresse oder Bankverbindung dem Betreiber sofort schriftlich bekannt zu geben. Etwaige Gebühren, insbesondere für Rückbuchungen von Kreditinstituten, sind vom Mitglied zu tragen.
2.) Bei Veränderung der Gesundheitssituation ist diese dem Trainer vor Antritt jeder Benutzung unserer Einrichtung mitzuteilen.

Rechtsfolge

Die vertraglichen Verpflichtungen werden durch Rechtnachfolge nicht berührt.

Wiederrufsrecht

Das Mitglied kann von seinem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann bis zum zustandekommen des Vertrages, oder danach binnen zwei Wochen erklärt werden. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Für die Fristenwahrung ist die Absendung innerhalb zweier Wochen ausreichend. Etwaige vom Mitglied bereits in Anspruch genommenen Leistungen sind von diesem trotzdem entgeltliche zu begleichen.

Online Mitgliedschaften

Eine Onlinemitgliedschaft berechtigt NICHT zum Training in den Räumen des Unternehmens. Sie beinhaltet NUR das Coaching ausserhalb der Einrichtung. Durch die Digitalen Medien, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden erfolgt je nach Art der Onlinemitgliedschaft ein Trainings- und/oder Ernährungscoaching.

Salvatorische Klausel

Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetz in Kraft. Gerichtsstand ist Traunstein.


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